kurzfristige Maßnahmen (sofort und oft ohne großen Aufwand zu realisieren)

  1. Verlängerung der Ampelschaltungen für Fußgänger und Radfahrer
  2. "Grüne Welle" für Radfahrer auf der gesamten Aichacher- und Münchner Str. durch geringfügig verlängerte und der Durchschnittsgeschwindigkeit eines Radfahrers angepasste Ampelschaltungen
  3. bei starker Gefährdung durch Abbieger eigene Grünphase für Fußgänger und Radfahrer
  4. vorübergehende Öffnung des Fußweges "Am Bahndamm" für Radfahrer, zumindest bis zur Errichtung des Steges von der Asamstr. ins Industriegebiet
  5. durchgehender Trennstreifen für Radfahrer (Ostseite) und Fußgänger (Westseite) auf der Bahnbrücke. Der "Elektrokasten" zwischen der Bahnhofstraße und der Brücke sollte dringend beseitigt werden
  6. deutliche Kennzeichnung der Einmündung aus Richtung Bahnbrücke in die Luitpoldstr., im weiteren Verlauf vor der Fußgängerampel zum Weg nördlich des Bahndamms eine eigene Abbiegespur für Radfahrer (besser mittelfristig ein eigener Radweg)
  7. provisorischer Ausbau der Ludwigstr. zu einer "verkehrsberuhigten Zone" (nur Beschilderung, keine Baumaßnahmen)
  8. bei der Kreuzung von der Münchner Str. über die Ludwigstr. zur Aichacher Str. (alter Kreisverkehr) deutlich gekennzeichneter (Piktogramme!) abgetrennter Weg für Fußgänger und Radfahrer auf der Westseite
  9. Aufbringen von Radfahrschutzstreifen sowohl auf der Münchner Str. als auch auf der Aichacher Str. auf den jeweiligen Seiten ohne Radweg
  10. Anbringen eines Spiegels an der Nordostecke des Fuß- und Fahrradwegs entlang des Friedhofs zur besseren Übersicht des Gefahrenbereiches im Gegenverkehr, alternativ Abrundung des Bereichs
  11. Prüfung der Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Bussen, z.B. am Wochenende
  12. Verbesserung des Zustandes und der Beschilderung der Wanderwege

längerfristige Lösungen (größerer Planungsaufwand nötig)

  1. Ausbau der Ludwigstr. zu einer "verkehrsberuhigten Zone"
  2. sichere, möglichst überdachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vor Behörden, Geschäften, Bahnhof usw.
  3. Weiterbau von den derzeit endenden Gehsteigen in der Jahnstr., Burgwallstr. und Robert-Koch-Str.
  4. radfahrergerechte Lenkung des Radverkehrs aus Richtung Wulfertshausen mit Anbindung an Radweg zur Stadtmitte ohne die derzeit vielen Fahrtrichtungsänderungen und starken Höhenunterschiede
  5. eigener Radweg an der Nordseite der Engelschalkstr.
  6. deutlich gekennzeichneter Radweg von der Brücke an der Münchner Straße zur Grundschule-Süd über die Luitpoldstr. geradlinig durch den Parkplatz, dann weiter am Bierweg entlang bis zur Schule (bereits in Planung)
  7. Beseitigung der gefährlichen und sehr hinderlichen Engstelle vor dem Krankenhaus durch Entfernen eines Parkplatzes und eines Busches auf der Südseite, somit Ermöglichung einer Durchfahrt für Radfahrer in beiden Richtungen
  8. Ausbau des Fußweges an der Ostseite der Bahnbrücke zu einem kombikombinierten Fuß- und Radweg mit deutlich gekennzeichneter Weiterführung zu Realschule und Gymnasium
  9. deutlich gekennzeichneter Radweg auf der gesamten Nordseite der Rothenbergstr. bis zur Bozener Str. und weiter in Richtung neuer Kindergarten bzw. zum Radweg Richtung Dasing; eventuell zusätzlicher Radweg direkt von der Rothenbergstr. zum Friedlweg
  10. Brücke für Radfahrer und Fußgänger über die Bahn zwischen Asam- und Probststr. mit Anbindung und Ausbau des Weges südl. des Bahndamms bis zur Bahnbrücke an der Münchner Str.
  11. in Richtung Baggersee fahrradgerecht gekennzeichneter Weg durch die Schloßstr. und am Schloss nördlich an der früheren Rodelbahn vorbei zur Schützenstr. unmittelbar vor der Brücke unter der Josef-Hohenbleicher-Str. (Weg existiert bereits, ist allerdings stark zugewachsen)
  12. vom Bahnhof aus fahrradgerechte Anbindung der Achstr. zum Weg nördlich des Bahndammes, entweder durch Baywa-Gelände oder daneben, dann weiter in Richtung Hochzoll über Metzstr.
  13. Verbesserung der Radrouten "Wittelsbacher Land\" z.b. ab Parkcafe in Richtung Wulfertshausen/Stätzling
  14. Kennzeichnung von Fahrrad-Hauptverbindungswegen durch farbige Schilder
  15. Fußgängerüberweg von der Luitpoldstr. über die Gleise zum Bahnhof mit Sicherung (z.b. durch eine Schranke), falls die Brücke über das Gleis nicht realisierbar wäre
  16. neuer Weg von der Gabelsberger Str. östlich an der Post vorbei direkt zur Bahnbrücke
  17. Fußgänger- und Radfahrerbrücke von Friedberg-Süd über die Luitpoldstraße zur Bahnhofstraße mit Aufzug zum Bahnhof (Beispiel Immenstadt i. Allgäu). Sehr begrüßt werden vom Arbeitskreis die dafür bereits getätigten Planungen.

Beachtung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderung und von Senioren

Für Personen mit einer Mobilitätseinschränkung (Personen mit einer Behinderung, im Rollstuhl, mit schwerem Gepäck oder mit einem Kinderwagen) sind besondere Maßnahmen erforderlich, Grundlage hierfür sind vor allem die DIN 18024 und 18025 in ihren jeweils gültigen Fassungen.

  1. die Mindestbreite und Neigung von Geh- und Radwegen mit entsprechenden Ruheplätzen
  2. die Höhe von Gehsteigen bzw. deren Absenkung an Übergängen, wobei sehbehinderten Personen eine Tastmöglichkeit mit einem kleinen Absatz und Material- oder Strukturwechsel erhalten werden muss
  3. Teilaufpflasterungen als Überquerungshilfe
  4. eine griffige, ebene Oberfläche (Asphaltbeton, Gussasphalt, Kleinsteinpflaster), keine großflächige Verwendung von Großsteinpflaster (Beispiel Haagstraße), außer als "Tastrinne" für Personen mit einer Sehbehinderung
  5. die Anlage von Schutzinseln
  6. die Anbringung von Druckknöpfen an Ampeln in entsprechender Höhe mit akustischen und taktilen Signalen
  7. die Anbringung von Verkehrszeichen
  8. die Erforderlichkeit von tastbaren Führungshilfen im verkehrsberuhigten Bereich
  9. die Anbringung von Aufzügen, Rampen zusätzlich oder statt Treppen mit höchstens 6% Neigung mit Ruheplätzen und beidseitigen Handläufen
  10. die Verwendung einer farbigen Optik, beiderseitiger Handläufe und von Podesten bei Treppen
  11. sehr gute Ausleuchtung aller Verkehrsräume
  12. Anbringung von Hinweisschildern mit Symbolen (besonders wichtig für Menschen mit einer geistigen Behinderung)
  13. frühzeitige Ankündigung von Hindernissen (z.b. sollten Baustellen an Fußgängerwegen schon am Anfang der Straße angekündigt werden)