Arbeitsergebnisse und Empfehlungen für das Stadtgebiet Friedberg

  1. Zielsetzung:

    Häufigere Überschwemmungen und stärkerer Schadstoffeintrag ins Grundwasser mahnen uns zu einer Bewirtschaftung des Gutes Wasser, die einen langfristigen Erhalt der Kulturlandschaft und der Trinkwasservorräte gewährleistet.

    Insgesamt wünschen wir uns in Friedberg in einigen Bereichen einen mehr ökologisch orientierten Umgang mit Regenwasser, was auch dem Stadtbild und Stadtklima zugute käme. Maßnahmen wie Regenwassernutzung, Rückhaltung und Versickerung helfen, Überschwemmungen zu mildern und Trinkwasservorräte zu schonen.

    Zur Diskussion stand auch, ob Regenwassernutzung für Toilettenspülung in Haushalten finanziell gefördert werden sollte. Nach sorgfältiger Abwägung von Pro und Contra zur Regenwassernutzung im Haushalt (s. Anhang) kamen wir zu dem Ergebnis, dass es in Friedberg derzeit keiner speziellen Förderung bedarf. Angesichts immer häufiger drohender Überschwemmung nach Unwettern muss das Hauptaugenmerk eher auf Regenwasserrückhaltung und -Versickerung gelegt werden.

  2. Maßnahmen:
    1. Regenwasser für Grünflächenbewässerung

      Die Vorteile von Regenwasser für Pflanzen sind bekannt, in Privathaushalten finden Regentonnen aller Größenordnungen immer weitere Verbreitung. Hier sollte die Stadt prüfen, wo auch öffentliche Grünflächen wenigstens teilweise mit gesammeltem Regenwasser bewässert werden können.

      Beispiel: im Schulgarten, bei Sportplätzen, im Friedhof.

      Darüber hinaus entstehen nicht unerhebliche Kosten durch Bewässerung von Vereinssportplätzen mit Trinkwasser. Anstelle von Preisnachlässen beim Trinkwasser könnte die Stadt hier den Vereinen Unterstützung beim Bau einer Zisterne gewähren.

      Beispiel: BP 18, Neues TSV-Gelände: Hier wurde Grünflächenbewässerung mit Regenwasser empfohlen.

    2. Regenwasserversickerung und -Rückhaltung, Entsiegelung

      Grundsätzlich sollte in Überschwemmungsgebieten von Friedberger Ach und Paar bzw. Bereichen mit hohem Grundwasserstand keine Bebauung zugelassen werden.

      Außerdem müssen in Bebauungsplänen mehr Flächen für Regenwasser-Versickerung und -Rückhaltung ausgewiesen werden.

      Beispiel: BP 77, Altes TSV-Gelände:

      Versickerung ist wegen der Bodengegebenheiten kaum möglich, bei Starkregen ist der Kanal bereits jetzt voll ausgelastet. Zweckmäßig wäre eine wasserrückhaltende Gestaltung der Grünzonen und Straßengräben, die den Regenabfluss in Spitzenzeiten verzögert. Eine entsprechende Festsetzung wurde versäumt.

      Beispiel: Regenrückhaltebecken an der Friedberger Ach:

      Unter Einbeziehung der alten Kläranlage könnte entlang der Ach bzw. des Flutgrabens eine Reihe naturnah gestalteter Rückhaltebecken angelegt werden, die gleichzeitig den Naherholungswert der Grünzone an der Lechleite steigern würden.

      Beispiel: BP 8, Gewerbegebiet Lechhauser Str.: Versickerungsmulden im Straßengraben

      Bislang wird Versickerung auf dem Grundstück empfohlen, soweit die Bodenverhältnisse es zulassen. Die Art der Versickerung (Mulden, Rigolen, Sickerschacht) bleibt allein dem Grundstückseigentümer überlassen. Geteerte Hofflächen mit Deckel zum Sickerschacht tragen jedoch weder zu einer ansprechenden Ortsgestaltung noch zu einem angenehmen Stadtklima bei. Zu empfehlen sind Versickerungsarten, die das Regenwasser weitgehend filtern.

      Beispiele:

      Negative: Schulhof der Hauptschule, großflächige, geteerte Parkplätze usw.

      Positive: Sickerfähige Beläge an Garageneinfahrten und Parkplätzen, Grünflächen um die Grundschule Friedberg Süd

      Außer mit Beratung zu Entsiegelungsmaßnahmen für private Bauherren muss die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen und öffentliche Flächen soweit möglich entsiegeln.

      Abgesehen von ausgewiesenen Versickerungs- bzw. Retentionsflächen müssen in Bebauungsplänen zusätzlich Festsetzungen getroffen werden, die geeignet sind, auch die nicht bebaubaren "Restflächen" eines Grundstücks vor einer totalen Versiegelung durch Nebenanlagen etc. zu bewahren. Befestigungen, die wesentlich die Durchlässigkeit des Bodens beeinträchtigen, sollten nur dort zulässig sein, wo es unbedingt erforderlich ist.

  3. Umsetzung

    Die genannten Maßnahmen lassen sich nur durchsetzen, wenn

    • sie in Bebauungs- und Grünordnungspläne eingearbeitet werden, und dies nicht nur für Gewerbe- sondern auch für Wohngebiete

    • eine Satzung zur Freiflächengestaltung erarbeitet wird, die den Umgang mit Regenwasser regelt,

    • Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabe und Entwässerung geändert werden. Sie müssen dahingehend neu formuliert werden, dass ökologische Maßnahmen in absehbarer Zeit auch wirtschaftlich für alle Beteiligten von Vorteil sind. Dazu gehört

      1. eine eindeutige Regelung, ab welcher Größe das Aufstellen eines Regenwasserbehälters (auch nur für Gartenbewässerung) genehmigungspflichtig ist, bzw.
      2. eine Festlegung, in welchen Fällen vom Benutzungszwang für die Trinkwasserleitung abgesehen wird.
      3. dass Hofflächen, die einen erheblichen Anteil des Grundstücks versiegeln, bei der Entwässerungsgebühr mitberücksichtigt werden (bisher Beitrag, aber keine Gebühren für versiegelte Fläche mit Kanalanschluss, über den nur Regenwasser abfließt)
      4. die Entwässerungsgebühr nicht nur auf Grundlage des Trinkwasserverbrauchs zu berechnen, sondern zwischen Schmutz- und Regenwasser zu unterscheiden und Maßnahmen zur Regenwasserklärung oder -Rückhaltung auf dem Grundstück zu begünstigen.
      5. keine Privatisierung der Wasserver- und Entsorgung ohne Qualitätssicherung und langfristige Kostenanalyse.