Im nachhinein hat sich gezeigt, daß das IMMOS-Projekt zum Scheitern verurteilt war, weil es sich abgesehen von wirtschaftlicher Utopie mit überdimensionalen Bauten und Störungen durch Lärm und sozialer Verwerfung sowie Vereitelung der bisherigen Erholungsnutzung in die bestehende Umgebung nicht eingefügt hat. Die künftige Nutzung des stadtnahen und deshalb äußerst sensiblen Gebiets muß die Umgebung und das Gemeinwesen bereichern und darf sich nicht dem Bestehenden gegenüber desintegrativ auswirken, um Erfolg zu haben.

Die wichtigsten Kriterien zur Verträglichkeit sind die Berücksichtigung der Grundzüge des Flächennutzungsplans (Grünzug), der Interessen der Eigentümer insbesondere der praktizierenden Landwirte, der Fortführung der bisherigen Erholungsfunktion und die Vermeidung von Beeinträchtigungen der umliegenden Wohngebiete bzw. der Altstadt. Schließlich ist, wenn nicht als conditio sine qua non, aber ebenfalls als Erfolgskriterium zu nennen, daß sich die Planung in das Profil der Stadt Friedberg einfügen muss.

Im einzelnen wäre hier zu präzisieren:

  • Grünzug: Zunächst beeinträchtigt zwar jede bauliche Anlage das Prinzip des Grüngürtels. In Anbetracht der gegenwärtigen Agrarnutzung in großteils „ausgeräumter Landschaft“ bietet die Kombination von einzelnen Freizeit- oder sonstigen baulichen Anlagen mit Park- und Grünanlagen oder weiteren Ausgleichsflächen sowohl vom ökologischen als auch vom landschaftlichen Gesichtspunkt her eine für das Stadtbild förderliche Gestaltung.
  • Landwirtschaft: Die Planung sollte durch den Dialog mit den betroffenen Landwirten (Grundeigentümern) so entwickelt werden, daß die Nutzungsentwicklung des Bodens bzw. der Grundstücke bestmöglich auf die Interessen und die Existenzgrundlagen der Betroffenen abgestimmt ist. Diese impliziert nicht zwangsläufig eine Planung , die grundstückbezogen auf die Interessen der einzelnen Eigentümer abgestellt ist. Vielmehr können durch sinnvolle und abgestimmte Bodenordnungsmaßnahmen die Interessen nach eigener landwirtschaftlicher Nutzung, Verpachtung, Veräußerung oder Umwandlung in Bauland o.ä. räumlich koordiniert werden. Eine Flurbereinigung im Rahmen der AIC 25 wäre hierzu bereits ein geeignetes Mittel.
  • Erholungsfunktion: Die bisherige öffentliche Erholungsfunktion besteht in der Benutzung des Baggersees zum Baden, Eislaufen, Spazierengehen sowie der bestehenden Straßen und Wege zum Gehen, Laufen, Radfahren, Reiten etc. Am Wochenende wird das Gebiet intensiv von Bürgern aus der Altstadt, Friedberg Nord, Friedberg West, Wulfertshausen und Stätzling genutzt. Das bisherige Wegenetz muß nicht lagemäßig gleich bleiben, aber im Umfang mindestens gleich bleiben bzw. optimiert werden.
  • Umgebung: Höhere Bauten würden das Stadtbild Friedbergs beeinträchtigen. Lärm und übermäßige Verkehrsentwicklung würde den angrenzenden Wohngebieten schaden und damit der Stadtentwicklung im bisherigen Konzept zuwiderlaufen.
  • Profil der Stadt Friedberg: Die im bisherigen Leitbild der Stadt erscheinenden Werte Tradition – altbairische Herzogstadt, hochwertige Lebensqualität, Wohn- und Freizeitwert, die sich z.B. in Altstadtfest, Advent etc. manifestierende soziale Kohärenz sollen durch neu entstehende Einrichtungen nicht konterkariert, sondern gefördert und weiterentwickelt werden. Im Gegensatz zu dem von IMMOS avisierten Massentourismus, der Friedberg nur geschadet hätte, sollen Angebote und Einrichtungen geschaffen werden, die dem Niveau der Stadt entsprechen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung fördern.